Zwischen Wahn und Witz müssen die Christdemokraten auf ihrem Parteitag heute gewesen sein: Bevor diese in Stuttgart ihre Parteivorsitzende Angela Merkel im Amt bestätigten, stimmte die Mehrheit der Anwesenden dafür, den Wortlaut “Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch” in den Artikel 22 Absatz 2 des Grundgesetzes aufzunehmen.
“Ich halte das für völlig überflüssig”, sagte Sebastian Edathy (SPD), Chef des Bundestagsinnenausschusses gegenüber SPIEGEL. Schärfer kritisiert die Türkische Gemeinde den Vorstoß der CDU. “Es ist schwierig nachzuvollziehen, warum auf einmal die Notwendigkeit gesehen wird, die deutsche Sprache ins Grundgesetz aufzunehmen”, erklärte der Vorsitzende Kenat Kolat.
Auf zoomer.de wird das Thema von den Lesern diskutiert. Wie üblich gründen diese auf Meinungen, die selten begründet werden. Doch warum sollte die Sprache denn nicht in das Grundgesetz aufgenommen werden?
Zunächst scheint es eine plausible Idee der CDU zu sein: Sprache gehört wie kein anderes Gut zur Identität einer Kultur. Wenn etwas so Sperriges wie eine Nationalflagge im erwähnten Artikel 22 II GG schon Platz findet, warum dann nicht auch die Sprache? Was im Artikel 2 der Französischen Verfassung, im Artikel 3 der Spanischen Verfassung und in anderen Artikeln vieler weiterer europäischer Verfassungen verankert ist, darf doch im Grundgesetz niedergeschrieben sein.
Der Wille Sprache als Kulturgut anzuerkennen, sollte nicht mit unterschwelligem Nationaldenken verwechselt werden. Der CDU zu unterstellen, mit diesem Vorschlag konservativen Wählern näher kommen zu wollen, ist töricht. Deutschland, das Land der Dichter und Denker, sollte selbstbewusst genug sein, seine eigene Sprache anerkennend im Grundgesetz zu würdigen.
Die Diskussion darüber offenbart jedoch ein anderes Problem: Die deutsche Verfassung trifft kaum Aussagen über deutsche Kultur. Zwar wird die Kunstfreiheit in Artikel 5 III Satz 1 GG gewährleistet, aber damit ist auch schon das Wesentliche gesagt.
Fraglich ist jedoch, ob die Aufnahme von Kultur, Sport, Sprache und anderen Themen in das Grundgesetz notwendig ist. Die Deutsche Verfassung war 1949 als rechtsstaatlicher Grundpfeiler der Bundesrepublik geplant. Gezielt wurden wichtige Menschenrechte als Grundrecht verbürgt. Staatszielbestimmungen, wie Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit, wurden nur dort aufgenommen, wo sie für die Konstituierung der Bundesrepublik nötig waren.
Von den Erfahrungen aus 300 Jahren Verfassungsgeschichte gelernt, sollte das Grundgesetz nicht durch Präambeln und gutgemeinten Staatszielen verwässert werden. Eine Verfassung voller Staatsziele, die den Staat trotz aller guten Absichten hemmen, ist konzeptionell schwach. Da ein Nichteinhalten jener Ziele immer wahrscheinlicher wird, je mehr davon aufgenommen werden, bereitet eine solche Verfassung ihren eigenen Untergang vor. Das hat sich in den Verfassungen der Französischen Revolution, wie in der Paulskirchenverfassung 1848 oder der modernen Weimarer Verfassung gezeigt.
In der aktuellen Diskussion Sprache, Kultur und Sport als Ziele für den Staat in das Grundgesetz aufzunehmen, sollte eines nicht vergessen werden: Der praktische Nutzen. Wurde jemand in Deutschland im Betätigen seines Sports oder in kultureller Ergötzung gehindert, weil es nicht im Grundgesetz steht? Wohl kaum.
Natürlich gehört die deutsche Sprache in das Grundgesetz. Und natürlich müssen sich auch Einwanderer damit abfinden, deutsch zu lernen – im eigenen Interesse. Immerhin kann auf dem Arbeitsmarkt nur bestehen, wer Deutsch spricht. Dass das Erlernen der Landessprache der erste Schritt in eine für beide Seiten erfolgreiche Integration ist, sollte allen klar sein.
Ebenso klar ist: Nicht alles gehört in die Verfassung. Das Grundgesetz formt eine föderale, in Hinblick auf die Grundrechte liberale Bundesrepublik Deutschland. Eben jener freiheitlicher Geist ist auch dadurch geprägt, dass nicht jeder Bereich des Lebens verfassungsrechtlich benannt und geschützt werden muss – der Schutz der individuellen Freiheit ist in Artikel 2 Absatz 1 ohnehin schon umfangreich gewährleistet. Eine selbstbewusste freiheitliche Demokratie lebt vom Engagement ihrer Bürger, unabhängig von jedem Staatsziel eines Grundgesetzes. Keine Kultur, kein Sport lebt davon in der Verfassung niedergeschrieben zu sein, sondern von den Menschen, die sie betreiben.

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